Generell gibt es in allen Fächern mündliche und schriftliche Noten. Die Gewichtung mündliche Leistung zu schriftlichen Leistungen ist 50 % zu 50 %.

In Deutsch, Englisch, Mathematik, den Naturwissenschaften, gegebenenfalls der zweiten Fremdsprache und den Themen- und Aufgabenfeldern des fachrichtungs- oder schwerpunktbezogenen Unterrichts sind ein oder zwei schriftliche Leistungsnachweise in Form von Klausuren pro Schulhalbjahr zu erbringen (§ 11). Der Zweite kann ersetzt werden durch z.B. Referate.

Ausnahmen sind Politik/Wirtschaft, Religion und Sport. Hier bilden die im Unterricht und im Zusammenhang mit dem Unterricht kontinuierlich erbrachten Leistungen die Grundlage der Beurteilung (§ 11).

Daraus entsteht die Zeugnisnote im 1. Halbjahr. Ebenso bildet sich so die Endnote für das Abschlusszeugnis, wenn in einem Fach keine schriftliche bzw. mündliche Prüfung stattfindet, bzw. die Vornote, wenn eine Prüfung (mündlich/schriftlich) durchgeführt wird.

In Deutsch, Englisch, Mathematik und dem Schwerpunktfach finden schriftliche Abschlussprüfungen statt. Ab dem Jahr 2017 werden diese Abschlussprüfungen zentral (hessenweit gleiche Abschlussprüfungen) durchgeführt. Durch jährliche Erlasse werden die Inhalte konkretisiert. Weitere Informationen (Operatorenliste, Termine, Erlasse) zu diesen Prüfungen finden Sie für Hessen auf den Seiten des HKM.

Es können auch mündliche Prüfungen abgehalten werden (in allen Fächern).

Die Note für das Abschlusszeugnis ermittelt sich dann wie folgt:

Fächer nur mit mündlicher Prüfung: Vornote 4-fach, mündliche Prüfung 1-fach.
Fächer nur mit schriftlicher Prüfung: Vornote 1-fach, schriftliche Prüfung 1-fach.
Fächer mit schriftlicher und mündlicher Prüfung: Vornote 3-fach, schriftliche Prüfung 2-fach, mündliche Prüfung 1-fach.

 

Im Zweifel erhält die Vornote eine höhere Gewichtung (§ 26), da die Leistungsentwicklung berücksichtigt wird (§ 23).

Anmerkung: Alle Aussagen gelten für Hessen.

Siehe auch: Verordnung über die Ausbildung und Abschlussprüfung an Fachoberschulen

 

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